ALLGEMEINE GESCHÄFTS- und LIEFERBEDINGUNGEN


I. ALLGEMEINES:

1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen,

Verkäufe, Lieferungen und sinngemäß auch für Leistungen zwischen

unserem Unternehmen und dem Kunden, soweit nichts Abweichendes

vereinbart und von uns schriftlich durch unsere Auftragsbestätigung

bestätigt wurde. Mündliche Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall zu

ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

2. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, solange

nicht darauf bezugnehmende Aufträge schriftlich durch unsere

Auftragsbestätigung angenommen werden.

3. Dem Angebot beiliegende Unterlagen sowie Muster, Kataloge,

Prospekte und dergleichen bleiben unser Eigentum und sind auf Verlangen zu retournieren. Sie unterliegen den einschlägigen gesetzlichen

Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Wettbewerb usw.

II. VERTRAGSABSCHLUSS:

1. Vertragsgrundlage zwischen Unternehmen und Kunden ist der Inhalt

des Bestellscheines und die Liefer- und Zahlungsbedingungen.

2. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages

bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

III. PREISE:

1.Der Käufer erklärt sich mit dem vereinbarten Gesamtpreis

einverstanden und verzichtet auf eine Aufschlüsselung.

2.Die Preise sind stets aufgrund der Gestehungskosten am Tage der

Anbotslegung erstellt. Preisänderungen infolge allgemeiner Preis- und

Lohnerhöhungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Ausführung

erfolgt daher zu den jeweils gültigen Preisen am Tag der Lieferung.

IV. AUFTRAGSAUSFÜHUNG:

1. Dem Unternehmer steht es in jedem Fall frei, die Annahme einer

aufgenommenen Bestellung binnen 14 Tagen abzulehnen, was dem

Kunden schriftlich bekanntzugeben ist.

2. Die Erzeugnisse des Unternehmens werden auf Maß gefertigt und

daher sind Umtausch oder Rücknahme unmöglich. Die Richtigkeit der

Maßangaben im Bestellschein gelten durch die Unterschrift des Kunden

als Überprüft und bestätigt.

3. Ist ein Auftrag angenommen, so können wir vom Vertrag zurücktreten,

wenn der Kunde Wechsel oder Schecks zu Protest gehen lässt, die

vereinbarten Zahlungen nicht leistet, oder wenn über sein Vermögen

das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird.

V. RÜCKTRITT VON DER BESTELLUNG:

Für den Fall der Stornierung des Auftrags durch den Kunden hat

dieser mindestens 30 % (wenn die bestellten Produkte noch nicht

gefertigt sind) oder zumindest 80 % (wenn die bestellten Produkte

bereits gefertigt sind) der Auftragssumme als Stornogebühr binnen 14

Tagen porto- und spesenfrei zu bezahlen. Ein allfälliger dem Unternehmen

aus der Auftragsstornierung zustehender, höherer Ersatzanspruch

bleibt hiervon unberührt.

VI. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:

1. Bei Zahlungsverzug sind ab Fälligkeit 14 % Verzugszinsen p. a.

vom Käufer sowie allfällige Mahn-, Inkasso- und Gerichtskosten zu

bezahlen.

2. Sämtliche bei Zahlung mit Wechsel oder Schecks anfallenden

Spesen gehen zu Lasten des Kunden.

3. Ein vom Unternehmen zugesagter Umsatzbonus wird nur dann

gewährt, wenn der Käufer allen Zahlungsverpflichtungen der

betreffenden Umsatzperiode fristgerecht und vollständig nachkommt.

VII. LIEFERUNG UND MONTAGE:

1. Die immer nur als annähernd zu betrachtende Lieferfrist beginnt erst

mit Einlangen der unterfertigten Auftragsbestätigung, nie jedoch vor

Klärung aller Lieferdetails und finanzieller Voraussetzungen und vor

Einlangen einer allfällig vereinbarten Anzahlung.

2. Werden die Liefertermine um 3 Wochen überschritten, ist der Kunde

nach Setzung einer weiteren 8-wöchigen Nachfrist, mittels eingeschriebenen

Briefes berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Unvorhersehbare Lieferhindernisse berechtigen uns wahlweise

zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist oder aber zum

gänzlichen bzw. teilweisen Vertragsrücktritt.

4. Bei Annahmeverzug sind wir wahlweise berechtigt Erfüllung zu

verlangen, oder unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist unter

Wahrung aller unserer Ansprüche vom Vertrag zurückzutreten. Die

durch den Annahmeverzug verursachten Lager- bzw. Verwahrungskosten

sind vom Kunden zu tragen. Hinsichtlich der Höhe dieser

Kosten gilt ein angemessenes, ortsübliches Entgelt als vereinbart.

5. Entschädigungen für Lieferverzug sind ausgeschlossen.

6. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.





VIII. VERSAND, GEFAHRTRAGUNG, VERSICHERUNG:

1. Wenn der Kunde keine besondere Versandart bedungen hat, erfolgt

die Bestimmung derselben durch uns. Der Kunde erklärt sich auf

alle Fälle mit einem Versand durch Bahn, Spediteur oder Frächter und

Post einverstanden. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des

Kunden.

2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung unsere

Firma verlassen hat. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die

Versendung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so geht die

Gefahr mit Zugang der Mitteilung von der Versendebereitschaft auf den

Kunden über.

3. Der Verkäufer ist zum Abschluss einer Versicherung nur

verpflichtet, wenn und insoweit dies vereinbart wurde.

IX. GEWÄHRLEISTUNG, SCHADENERSATZ,

PRODUKTHAFTUNG:

1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, wobei jedoch bei

unbeweglichen Sachen eine Höchstdauer von 2 Jahren als

vereinbart gilt. Für Elektroantriebe, Bedienungsschalter und sonstige

Korrosionsbeständigkeit beträgt die Gewährleistungsfrist jedenfalls nur

6 Monate. Für durch unsachgemäße, nicht der Anleitung entsprechende

Handhabung seitens des Kunden verursachte Mängel, ist jegliche

Gewährleistung ausgeschlossen.

2. Der Käufer ist verpflichtet, jede Leistung sofort auf Vollständigkeit

und Mängelfreiheit zu prüfen. Reklamationen müssen spätestens

binnen 8 Tagen nach Feststellung des Mangels mittels eingeschriebenem

Brief an uns mitgeteilt werden, ansonsten erlischt ein derartiger

Anspruch.

3. Schadenersatzansprüche wegen mangelhafter oder verspäteter

Lieferung gegen uns, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern der

Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns verschuldet

wurde.

X. EIGENTUMSVORBEHALT:

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des

Kaufpreises und aller Nebenforderungen unser Eigentum.

2. Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer im voraus sämtliche

Ansprüche gegen den Zweitkäufer zahlungshalber an uns ab, bleibt

jedoch neben dem Zweitkäufer für die Berichtigung des Kaufpreises

uns gegenüber haftbar. Der Käufer ist verpflichtet, den Zweitkäufer von

der Abtretung zu verständigen.

3. Bei Nichtbezahlung des Kaufpreises sind wir berechtigt, zur Geltendmachung

unseres Eigentumsvorbehaltes, den Vertrag aufzuheben und

dem Käufer unsere Ware auch ohne gerichtliche Hilfe zu entziehen,

wobei alle selbstständigen Bestandteile, welche Gegenstand des

Werklieferungsvertrages sind, abmontiert werden können, dies

unter Wahrung aller vereinbarten Ansprüche unsererseits. Dadurch tritt

keine Besitzstörung ein und sind wir auch nicht verpflichtet, nach der

Demontage den früheren Zustand herzustellen.

4. Bei Pfändung bzw. Beschlagnahme unserer Ware durch Dritte, sind

wir sofort schriftlich zu benachrichtigen. Bei Unterlassung wird der

Kunde schadenersatzpflichtig.

XI. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT:

1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Achenkirch.

2. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden

Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Schwaz und ist

ausnahmslos österreichisches Recht anzuwenden.

XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN:

1. Für Käufer, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes

sind, gelten diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen

nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem KSchG.

2. Eine allfällige Nichtigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der weiteren Punkte nicht.