ALLGEMEINE GESCHÄFTS- und LIEFERBEDINGUNGEN
I. ALLGEMEINES:
1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen,
Verkäufe, Lieferungen und sinngemäß auch für Leistungen zwischen
unserem Unternehmen und dem Kunden, soweit nichts Abweichendes
vereinbart und von uns schriftlich durch unsere Auftragsbestätigung
bestätigt wurde. Mündliche Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall zu
ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
2. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, solange
nicht darauf bezugnehmende Aufträge schriftlich durch unsere
Auftragsbestätigung angenommen werden.
3. Dem Angebot beiliegende Unterlagen sowie Muster, Kataloge,
Prospekte und dergleichen bleiben unser Eigentum und sind auf Verlangen zu retournieren. Sie unterliegen den einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Wettbewerb usw.
II. VERTRAGSABSCHLUSS:
1. Vertragsgrundlage zwischen Unternehmen und Kunden ist der Inhalt
des Bestellscheines und die Liefer- und Zahlungsbedingungen.
2. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages
bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
III. PREISE:
1.Der Käufer erklärt sich mit dem vereinbarten Gesamtpreis
einverstanden und verzichtet auf eine Aufschlüsselung.
2.Die Preise sind stets aufgrund der Gestehungskosten am Tage der
Anbotslegung erstellt. Preisänderungen infolge allgemeiner Preis- und
Lohnerhöhungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Ausführung
erfolgt daher zu den jeweils gültigen Preisen am Tag der Lieferung.
IV. AUFTRAGSAUSFÜHUNG:
1. Dem Unternehmer steht es in jedem Fall frei, die Annahme einer
aufgenommenen Bestellung binnen 14 Tagen abzulehnen, was dem
Kunden schriftlich bekanntzugeben ist.
2. Die Erzeugnisse des Unternehmens werden auf Maß gefertigt und
daher sind Umtausch oder Rücknahme unmöglich. Die Richtigkeit der
Maßangaben im Bestellschein gelten durch die Unterschrift des Kunden
als Überprüft und bestätigt.
3. Ist ein Auftrag angenommen, so können wir vom Vertrag zurücktreten,
wenn der Kunde Wechsel oder Schecks zu Protest gehen lässt, die
vereinbarten Zahlungen nicht leistet, oder wenn über sein Vermögen
das Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird.
V. RÜCKTRITT VON DER BESTELLUNG:
Für den Fall der Stornierung des Auftrags durch den Kunden hat
dieser mindestens 30 % (wenn die bestellten Produkte noch nicht
gefertigt sind) oder zumindest 80 % (wenn die bestellten Produkte
bereits gefertigt sind) der Auftragssumme als Stornogebühr binnen 14
Tagen porto- und spesenfrei zu bezahlen. Ein allfälliger dem Unternehmen
aus der Auftragsstornierung zustehender, höherer Ersatzanspruch
bleibt hiervon unberührt.
VI. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
1. Bei Zahlungsverzug sind ab Fälligkeit 14 % Verzugszinsen p. a.
vom Käufer sowie allfällige Mahn-, Inkasso- und Gerichtskosten zu
bezahlen.
2. Sämtliche bei Zahlung mit Wechsel oder Schecks anfallenden
Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
3. Ein vom Unternehmen zugesagter Umsatzbonus wird nur dann
gewährt, wenn der Käufer allen Zahlungsverpflichtungen der
betreffenden Umsatzperiode fristgerecht und vollständig nachkommt.
VII. LIEFERUNG UND MONTAGE:
1. Die immer nur als annähernd zu betrachtende Lieferfrist beginnt erst
mit Einlangen der unterfertigten Auftragsbestätigung, nie jedoch vor
Klärung aller Lieferdetails und finanzieller Voraussetzungen und vor
Einlangen einer allfällig vereinbarten Anzahlung.
2. Werden die Liefertermine um 3 Wochen überschritten, ist der Kunde
nach Setzung einer weiteren 8-wöchigen Nachfrist, mittels eingeschriebenen
Briefes berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Unvorhersehbare Lieferhindernisse berechtigen uns wahlweise
zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist oder aber zum
gänzlichen bzw. teilweisen Vertragsrücktritt.
4. Bei Annahmeverzug sind wir wahlweise berechtigt Erfüllung zu
verlangen, oder unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist unter
Wahrung aller unserer Ansprüche vom Vertrag zurückzutreten. Die
durch den Annahmeverzug verursachten Lager- bzw. Verwahrungskosten
sind vom Kunden zu tragen. Hinsichtlich der Höhe dieser
Kosten gilt ein angemessenes, ortsübliches Entgelt als vereinbart.
5. Entschädigungen für Lieferverzug sind ausgeschlossen.
6. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
VIII. VERSAND, GEFAHRTRAGUNG, VERSICHERUNG:
1. Wenn der Kunde keine besondere Versandart bedungen hat, erfolgt
die Bestimmung derselben durch uns. Der Kunde erklärt sich auf
alle Fälle mit einem Versand durch Bahn, Spediteur oder Frächter und
Post einverstanden. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des
Kunden.
2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung unsere
Firma verlassen hat. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die
Versendung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so geht die
Gefahr mit Zugang der Mitteilung von der Versendebereitschaft auf den
Kunden über.
3. Der Verkäufer ist zum Abschluss einer Versicherung nur
verpflichtet, wenn und insoweit dies vereinbart wurde.
IX. GEWÄHRLEISTUNG, SCHADENERSATZ,
PRODUKTHAFTUNG:
1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, wobei jedoch bei
unbeweglichen Sachen eine Höchstdauer von 2 Jahren als
vereinbart gilt. Für Elektroantriebe, Bedienungsschalter und sonstige
Korrosionsbeständigkeit beträgt die Gewährleistungsfrist jedenfalls nur
6 Monate. Für durch unsachgemäße, nicht der Anleitung entsprechende
Handhabung seitens des Kunden verursachte Mängel, ist jegliche
Gewährleistung ausgeschlossen.
2. Der Käufer ist verpflichtet, jede Leistung sofort auf Vollständigkeit
und Mängelfreiheit zu prüfen. Reklamationen müssen spätestens
binnen 8 Tagen nach Feststellung des Mangels mittels eingeschriebenem
Brief an uns mitgeteilt werden, ansonsten erlischt ein derartiger
Anspruch.
3. Schadenersatzansprüche wegen mangelhafter oder verspäteter
Lieferung gegen uns, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern der
Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns verschuldet
wurde.
X. EIGENTUMSVORBEHALT:
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises und aller Nebenforderungen unser Eigentum.
2. Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer im voraus sämtliche
Ansprüche gegen den Zweitkäufer zahlungshalber an uns ab, bleibt
jedoch neben dem Zweitkäufer für die Berichtigung des Kaufpreises
uns gegenüber haftbar. Der Käufer ist verpflichtet, den Zweitkäufer von
der Abtretung zu verständigen.
3. Bei Nichtbezahlung des Kaufpreises sind wir berechtigt, zur Geltendmachung
unseres Eigentumsvorbehaltes, den Vertrag aufzuheben und
dem Käufer unsere Ware auch ohne gerichtliche Hilfe zu entziehen,
wobei alle selbstständigen Bestandteile, welche Gegenstand des
Werklieferungsvertrages sind, abmontiert werden können, dies
unter Wahrung aller vereinbarten Ansprüche unsererseits. Dadurch tritt
keine Besitzstörung ein und sind wir auch nicht verpflichtet, nach der
Demontage den früheren Zustand herzustellen.
4. Bei Pfändung bzw. Beschlagnahme unserer Ware durch Dritte, sind
wir sofort schriftlich zu benachrichtigen. Bei Unterlassung wird der
Kunde schadenersatzpflichtig.
XI. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT:
1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Achenkirch.
2. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden
Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Schwaz und ist
ausnahmslos österreichisches Recht anzuwenden.
XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN:
1. Für Käufer, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
sind, gelten diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen
nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem KSchG.
2. Eine allfällige Nichtigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der weiteren Punkte nicht.